Shootingvereinbarung
Es gilt für alle Shootings und Brautpaarshootings ab dem Eingang der Anzahlung:
Folgende Shootingvereinbarungen werden bei Buchung eines Termins für ein Brautpaarshooting automatisch akzeptiert. Jeder Termin ist verbindlich. Ein Termin gilt als verbindlich reserviert, wenn die Anzahlung getätigt wurde. Bei einer Absage/Verschiebung bei weniger als 7 Tagen wird die Anzahlung nicht erstattet, sondern ein neuer, zeitnaher Termin wird vereinbart.
Inklusivleistungen
- Lieferung der fertigen Werke im JPEG Format, hoher Auflösung, nachbearbeitet und
optimiert nach Vereinbarung, innerhalb von 4 Wochen nach dem Shooting - Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern für die nichtkommerzielle Nutzung an den Kunden. Für die kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.B. Werbung) wird das schriftliche Einverständnis der Fotografin benötigt und ein Aufpreis verlangt.
inklusive Anfahrt bis 30km
Es wird wie folgt vereinbart:
Die Art des Shootings, die Location und andere Details werden vor dem Shooting abgesprochen.
Die Fotos werden unbearbeitet und in Webauflösung zur Vorauswahl über den Anbieter „Scrappbook“ zur Verfügung gestellt. Dort sind die Dateien 14 Tage lang zum download bereit. Es ist maximal 1 nachträglicher Korrekturwunsch inbegriffen. Bei weiteren Korrekturen wird pro angefangener Stunde ein Stundenlohn von 30 € berechnet.
Alle Fotos werden grundlegend mit Adobe Lightroom auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert und im künstlerischen Stil der Fotografin bearbeitet. Es wird keine unnatürliche Photoshop Retusche durchgeführt. Der künstlerische Stil der Fotografin ist natürlich und authentisch und auf der Website in Ihrem Portfolio erkennbar und wird nicht verändert.
Brautpaarshooting: Die Auswahl der Bilder wird von der Fotografin getätigt.
Jedes andere Shooting: Die Auswahl wird vom Kunden getätigt. Hier stehen die Auswahlbilder für 14 Tage bereit. Nach Absprache ist es auch möglich diesen Zeitraum zu verlängern. Nach einer Frist von 30 Tagen ohne Rückmeldung werden die Bilder unwiderruflich gelöscht. Die Anzahlung wird in diesem Fall einbehalten.
Alle digitalen Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt. Weder das Model noch ein Dritter haben einen Anspruch auf die Rohdateien.
Die zur Verfügung gestellten Dateien dürfen nicht bearbeitet oder verfremdet werden noch kommerziell genutzt werden, außer es wurde vorab anders vereinbart.
Bei der Verwertung der Lichtbilder in den Sozialen Medien, wird der Account der Fotografin „natalieweissfotografie“ markiert. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Generell gilt: nach 30 Tagen ohne Rückmeldung werden unbearbeitete Bilder gelöscht. Das Archiv aller bearbeiteten Bilder wird alle 12 Monate gelöscht. Nach 12 Monaten ist es generell nicht mehr möglich auch bereits bearbeiteter Bilder erneut zu erhalten. Wichtig: Daher immer die Bilder rechtzeitig sichern!
Urheber- und Nutzungsrecht
Mit der vollständigen Bezahlung des in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht der Bilder an den Kunden über. Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Die Negative (RAW Dateien) werden für sechs Monate nach dem Shooting bei der Fotografin gespeichert und anschließend gelöscht. Die fertig bearbeiteten JPEGS werden für ein Jahr gespeichert und anschließend nach dem Ermessen der Fotografin behalten oder gelöscht.
Die Fotografin darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, Social Media, aber auch in Fachmagazinen, Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung in pornographischen, rassistischen, rufschädigenden oder unseriösen Medien. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss dies vor dem Shooting der Fotografin mitgeteilt werden.
Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag vorab vereinbarten Summe.
Eine Verkürzung der vorab vereinbarten Zeit und Kosten ist nicht möglich. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers. Sollte sich der Kunde zu der vereinbarten Zeit verspäten, wird die Shootingdauer nicht verlängert, außer die Fotografin hat keinen Anschlusstermin. In diesem Fall werden für jede weitere 15 min 30 € zusätzlich berechnet.
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten. Brautpaarshooting: Anzahlung 100 €, normales Shooting Anzahlung: Grundgebühr des Shootings.
Kann das Shooting aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Model auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Das Shooting wird dann in Absprache auf einen neuen Tag verschoben.
Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Sonstiges
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.